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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.1995 - 2 Ko 4/94   

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FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.1995 - 2 Ko 4/94 (https://dejure.org/1995,25966)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.03.1995 - 2 Ko 4/94 (https://dejure.org/1995,25966)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. März 1995 - 2 Ko 4/94 (https://dejure.org/1995,25966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Zwickau, 25.03.1993 - 9 F 439/92
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.1995 - 2 Ko 4/94
    Diese Kürzungsregelung erfaßt die von den Rechtsanwälten geltend gemachten Gerichtsgebühren gem. §§ 11, 31 ff. BRAGO, nicht jedoch die in §§ 26; 28 BRAGO geregelten Pauschsätze (a.A. AG Zwickau vom 25. März 1993 - 9 F 439/92, JurBüro 1993, S. 735).

    Der Einigungsvertrag sieht jedoch nur die Kürzung der Gebühren, nicht der Auslagen vor (so auch Madert, JurBüro 1993, S. 735; vgl. auch BGH vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90, JurBüro 1993, S. 97).

  • BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89

    Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.1995 - 2 Ko 4/94
    Der Kostenpflichtige hat die dem Prozeßbevollmächtigten des Erstattungsberechtigten zu zahlende Umsatzsteuer dann nicht zu erstatten, wenn sie der Erstattungsberechtigte als Vorsteuer abziehen kann (BFH vom 6.3.1990 - VIII E 9/89, BStBl. II 1990, S. 584).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 197/90
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.1995 - 2 Ko 4/94
    Der Einigungsvertrag sieht jedoch nur die Kürzung der Gebühren, nicht der Auslagen vor (so auch Madert, JurBüro 1993, S. 735; vgl. auch BGH vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90, JurBüro 1993, S. 97).
  • FG Thüringen, 01.06.1995 - II 1/94
    Diese Gleichbehandlung dient zum einen der Chancen- und Wettbewerbsgleichheit der beiden konkurrierenden Berufsgruppen und zum andern der Kostentransparenz für die Steuerpflichtigen, die einen Prozessvertreter ihres Vertrauens wählen können, ohne vorher Kostenvergleiche anstellen zu müssen: (s. Beschl. d. FG Mecklenburg-Vorpommern - FG M-V - v. 10.3.1994 2 Ko 4/94).
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